Energieausweise

Energieausweise

Energieausweis erstellen lassen - darauf ist beim

Haus zu achten


„Den Ausweis bitte!“ – drei Worte, die wir meistens bei Fernreisen hören. Doch auch für deutsche Hauseigentümer gilt die Ausweispflicht. Der Energieausweis informiert Interessenten über Energieeigenschaften eines Hauses und ist bei Verkauf oder Vermietung vorzulegen. Doch Energieausweis ist nicht gleich Energieausweis.



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Hier die wichtigsten Antworten zu den häufigsten Fragen:

  • Was ist ein Energieausweis?

    Angefangen hat alles 1992. Treibhausgase sollten stabilisiert und Emissionen reduziert werden. Darauf einigten sich die Industrienationen beim UN-Klimagipfel von Rio de Janeiro. In Folge des Klimagipfels wurden 2002 durch die neue deutsche Wärmeschutz- und Heizungsanlagenverordnung Energiebedarfsausweise für Neubauten Pflicht. Die EU-Richtlinie zur „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ (2003) legte schließlich den Grundstein für heutige Energieausweise. Das Resultat: die neue Energiesparverordnung 2007 und die Einführung der Energieausweispflicht für Bestandsgebäude. Seither müssen Neubauten, Bestandsgebäude sowie Nichtwohngebäude (seit 2009) energetische Steckbriefe besitzen.


    Die jüngste Entwicklung ist das seit 2020 gültige Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das GEG vereint nicht nur die Energiegesetze EnEG, EEWärmeG und EnEV, sondern führt auch neue Regelungen für Energieausweise bei Bestandsbauten ein. Diese müssen nun nicht nur Energiebedarf oder -verbrauch, sondern auch Treibhausgas-Emissionen aufführen.



  • Wozu dient ein Energieausweis?

    Was beinhaltet der Energieausweis fürs Haus? Die Kernfunktion eines Energieausweises ist klar: Energieeffizienz und Energiekosten von Gebäuden übersichtlich kennzeichnen. Der Energieausweis soll zugunsten von Mietern, Käufern oder Pächtern Bedarfs- und Verbrauchskosten einschätzen und die Einhaltung von Klimazielen garantieren. Der fünfseitige Energieausweis enthält Angaben zu Heizung und Gebäude, Energiekennwerten und möglichen Modernisierungsempfehlungen. Zur Unterscheidung zwischen Bedarf und Verbrauch gibt es zwei Energieausweise – den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis.

  • Wie unterscheiden sich Bedarfs- und Verbrauchsausweise?

    Der Name verrät es bereits. Während Bedarfsausweise den theoretischen Energiebedarf anhand von Energie- und Baueigenschaften errechnen, kennzeichnen Verbrauchsausweise den tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre (Heizung und Warmwasser). Im Grunde zeigen Verbrauchsausweise daher keine objektive Energieeffizienz, sondern bewerten lediglich schwankendes energetisches Nutzungsverhalten. Der Bedarfsausweis wiederum basiert auf dem mathematisch ermittelten Gesamtenergiebedarf von Häusern und kalkuliert mehr und objektivere Mittelwerte. Hier finden auch Wärmedämmung, Fensterisolierung sowie Gebäude- und Heizungseigenschaften Beachtung. Gültig sind beide Arten für zehn Jahre.

  • Welcher Energieausweis für welches Haus?

    Ein Energieausweis ist für fast jedes Haus Pflicht. Je nach Gebäudetyp bleibt die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis jedoch frei oder vorgeschrieben. Während in den meisten Fällen der günstigere Verbrauchsausweis genügt, ist für folgende Gebäudetypen ein Bedarfsausweis Pflicht:


    • Wohngebäude/Mehrfamilienhäuser mit bis zu vier Wohnungen, wenn Bauantrag vor dem 01. November 1997 gestellt wurde (1. Wärmeschutzverordnung 1977 nicht erfüllt)
    • Neubauten (kein Verbrauch der letzten drei Jahre ermittelbar)
    • Bei nachträglicher Fassadendämmung bzw. bei mehr als zehn Prozent erneuerter Außenfläche (Verbrauchswerte nicht mehr aktuell)

    Für folgende Gebäude besteht keine Energieausweispflicht:


    • Gebäude zum Eigengebrauch (kein Verkauf, keine Vermietung)
    • Denkmalgeschützte Gebäude
    • Gebäude unter 50 Quadratmeter Nutzfläche

    Die Ausweispflicht ist nicht zu vernachlässigen. Bei Versäumnis der vorgeschriebenen Beantragung oder Verweigerung drohen bis zu 15.000 Euro Strafe.

  • Was kostet ein Energieausweis?

    Der Verbrauchsausweis ist mit 50 bis 100 Euro relativ erschwinglich. Der Grund: Im Vergleich zum Bedarfsausweis erfordert er weniger Unterlagen und es fließen nur Verbrauchswerte und Eckdaten ein. Für Mehrfamilienhäuser sind 250 Euro zu erwarten. Der Bedarfsausweis ist aufwändiger und daher teurer. Die Preise liegen hier zwischen 300 und 500 Euro. Der höhere Preis ergibt sich durch umfassende Kalkulationen zur Bedarfsermittlung. Für Mehrfamilienhäuser mit mehr als sechs Wohnungen sind pauschal 300 Euro plus 30 bis 50 Euro pro Wohnung üblich.

  • Wie ist ein Energieausweis aufgebaut?

    In der Regel besteht ein Energieausweis fürs Haus aus fünf Seiten – das gilt für Bedarfs- und Verbrauchsausweise. Folgende Informationen zur Energieeffizienz bilden Energieausweise ab.


    Seite 1 

    • Gebäudeangaben (Adresse, Baujahr, Anlagentechnik, Wohneinheiten, genutzte Energieformen, Lüftung, Klimaanlagen)
    • Energieberechnungsverfahren (Bedarf oder Verbrauch)

    Seite 2 (nur bei Bedarfsausweis) 

    • Kennwerte für Energiebedarf
    • Treibhausgasemissionen
    • Einhaltung gesetzlicher Nutzungsvorgaben bei erneuerbaren Energien
    • Energieeffizienzklasse
    • Endenergievergleichswerte
    • Empfohlene Modernisierungsmaßnahmen (z. B. Wärmedämmung, neue Heizungsanlage)

    Seite 3 (nur bei Verbrauchsausweis) 

    • Kennwerte für Energieverbrauch (in Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche)
    • Energieeffizienzklasse
    • Endenergievergleichswerte

    Seite 4 

    Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz (falls Sanierung möglich)


    Seite 5 

    Erläuterungen zu Kennziffern und Berechnungsweisen

  • Welche Energieausweisklassen gibt es?

    Markant am Energieausweis ist die bunte Farbskala, auch Bandtacho genannt. Wie bei Haushaltsgeräten benennt sie die Energieeffizienzklasse des Gebäudes und soll Interessenten klar verständlich Energieeigenschaften aufzeigen. Das ist für dich besonders beim Umzug oder bei der Suche nach der ersten eigenen Wohnung wichtig. Die Klasse mit der besten Energieeffizienz ist „A+“, die schlechteste „H“.

  • Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

    Einen Energieausweis zu beantragen ist nicht schwer. Zur Ausstellung sind jedoch nur Personen mit entsprechender Qualifikation befugt. Dazu gehören Ingenieure, Architekten oder auch Handwerker. Wer berechtigt ist, erklärt das Gebäudeenergiegesetz in Paragraph 88. Eine zuverlässige Anlaufstelle bei der Suche nach qualifizierten Energieeffizienz-Experten ist die Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur.

  • Wie wichtig ist ein Energieausweis?

    Vor allem für Käufer und Mieter ist der Energieausweis bedeutend. Nur mit aktuellem Energieausweis lassen sich Energiekosten realistisch bewerten. Aber auch Eigentümer sollten über klimaschonende, wertsteigernde Modernisierungsvorschläge im Energieausweis und Energetische Sanierungsförderungen nachdenken.

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