Energieberatung

Die 3 Phasen der Energieberatung

1. Erhebung des Ist - Zustandes

  • Die Gebäudedaten, wie Haustyp, Baujahr, Zahl der Wohneinheiten werden aufgenommen.
  • Berechnung von Gebäudevolumen (Rauminhalt) sowie der beheizten Fläche.
  • Das Gebäude wird wärmetechnisch eingestuft, und zwar getrennt für Außenwandflächen, Dachflächen, Fensterflächen, Außenflächen beheizter Dach- und Kellerräume, Innenwände zu unbeheizten Gebäudebereichen, offensichtliche Wärmebrücken.
  • Die wärmeschutztechnische Einstufung der Gebäudehülle ist wichtig für die genaue Ermittlung des Wärmebedarfs. Sie bildet die Grundlage für eine differenzierte, auch Teilflächen berücksichtigende Auswahl der zu empfehlenden Energiesparmaßnahmen.
  • Schließlich wird noch der Zustand der Heizungsanlage selbst erfasst. Dazu gehören neben den Grunddaten der Anlage (Typ, Nenn-Leistung, Wirkungsgrad etc.) die Daten über den Wärmeerzeuger gemäß Schornsteinfeger-Protokoll) sowie genaue Angaben über die bisherigen Energie-Verbräuche, den Zustand der Abgasanlage und des Verteilnetzes, sowie offensichtliche Schwachstellen im Heizungssystem mit ihrer Steuer- und Regelungstechnik.



2. Energieberatungsbericht

  • Enthält die Grunddaten des Gebäudes wie, Lage, Bauweise, Baujahr, Nutzung, Zahl der Wohneinheiten und Bewohner, beheizbare Wohnflächen, bauliche Besonderheiten, wesentliche bisher getätigte wärmetechnische Investitionen
  • Wärmeschutztechnische Einstufung der wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Gebäudehülle) wie:
    Dachflächen, Außenwandflächen, Decken unter nicht ausgebauten Dachgeschossen, Kellerdecken, Fenster- und Türflächen, Außenflächen beheizter Dach- und Kellerräume, Innenwände zu nicht ausgebauten Gebäudebereichen, offensichtliche Wärmebrücken, offensichtliche Lüftungswärmeverluste
  • Fotografische Darstellung der Gebäudeseitenflächen und Anlagentechnik
  • Heizungsanlage mit Grunddaten, Typ, Baujahr, Nennleistung, Nutzungsgrad, Brennstoffart, bisherige anlagentechnische Investitionen
  • Heizkessel und Verteilsystem
  • Heizenergieverbrauch und Kosten über drei Heizperioden
  • Warmwasserbereitung, Art der Warmwasserbereitung und des Systems, Größe des WW-Speichers, Hinweis zur Zirkulationsleitungen und Pumpen, offensichtliche Schwachstellen
  • Vorschläge zu Energiesparmaßnahmen mit Angabe der Kosten als Kostenschätzung
  • Einsatz erneuerbarer Energien
  • Einen Vergleich des Energiebedarfs im Ist-Zustand mit dem Energiebedarf nach Durchführung der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen
  • Aussagen zur jeweils zu erwartenden Verminderung der Schadstoff-Emissionsraten (vorrangig CO2 und NOx) in graphischer Darstellung.
  • Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen
  • Differenzierter Tabellenteil mit Darstellung der wichtigsten Ergebnisse
  • Allgemein verständliche Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse mit den sich aus dem Bericht ergebenden Empfehlungen



3. Das persönliche Beratungsgespräch

  • Der Beratungsbericht wird ausgehändigt und der Inhalt in einem persönlichen Abschlussgespräch besprochen.
    Hier geht es besonders darum konkrete Tipps zu geben wie die Vorschläge am besten umzusetzen sind und Fördermöglichkeiten zu benennen.
  • Gibt es Fördermittel für eine Energieberatung? Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Gegenstand der Beratung können nur Gebäude sein, die sich im Bundesgebiet befinden.
  • Wie hoch sind die Fördermittel, was muss ich selbst bezahlen?Die sinnvolle Vor-Ort-Arbeit des Energieberaters wird bis zu 80 Prozent gefördert. Für ein Einfamilienhaus fallen für den Besitzer lediglich 325 Euro an.
  • Wie geht es nach dem Energieberatungsbericht weiter? Mit Aushändigung des Berichtes gehen Sie keine Verpflichtung ein die vorgeschlagenen Maßnahmen auch auszuführen.
    Sollten Sie sich aber aufgrund meiner Empfehlungen entschließen zum Beispiel die Außenwände oder das Dach zu dämmen oder die Anlagentechnik zu erneuern, so stehe ich Ihnen gern als Gebäudeenergieberater bei der Baubegleitung und Energiecontrolling zur Verfügung.



Ist-Zustand

Soll-Zustand

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