Leistungen

Oft gestellte Fragen zu einer

unabhängigen und transparenten Energieberatung

  • Wann ist eine Energieberatung sinnvoll?

    • Bei Gebäudesanierung
    • Bei Planung und Durchführung von Neubau
    • Bei Aus-, An- und Umbauten
    • Bei Modernisierung und Sanierung von Altbauten
    • Bei Erneuerung von Heizungs-, Lüftungs-, Klima- u. Sanitäranlagen
    • Bei Auftreten von Bauschäden wie Feuchtigkeit, Schimmelpilz o.ä.
    • Bei unbehaglichem Wohnklima
    • Bei hohen Energiekosten
  • Was bringt eine Energieberatung?

    • Energieeinsparung
    • Reduzierung der Energiekosten
    • Verminderung der Umweltbelastung durch Schadstoffemission
    • Modernisierung und Instandhaltung
    • Gesamtbewertung einer Energetische Gebäudesanierung
    • Erhaltung der Bausubstanz
    • Erzielung von mehr Wohnkomfort
    • Wertsteigerung der Immobilie
  • Welche Informationen benötigen wir von Ihnen?

    Für die genaue Berechnung des Wärmebedarfs wären folgende Unterlagen hilfreich:


    • Pläne (Grundrisse, Schnitt und Lageplan) des Gebäudes
    • Bauzeichnungen, aus denen die Maße für Wände, Fenster, Dach, etc ersichtlich sind.
    • Baubeschreibung (wenn möglich), in der die verwendeten Bauteile (Außenwandaufbau, Aufbau der Kellerdecke, Fensterqualität, Dämmung der Dachflächen) beschrieben sind.
    • Wärmeschutznachweis wenn vorhanden
    • Wohnflächenberechnung wenn vorhanden
    • Daten zur Heizungs- Lüftungsanlage und Warmwasserbereitung
    • Verbrauchsabrechnungen von, Gas, Öl, Strom wenn möglich der letzten drei Jahre
    • Schornsteinfegerprotokoll der Abgasmessung, sofern verfügbar
  • Wie geht es nach dem Energieberatungsgespräch weiter?

    Mit Aushändigung des Berichtes gehen Sie keine Verpflichtung ein die vorgeschlagenen Maßnahmen auch auszuführen.

    Sollten Sie sich aber aufgrund meiner Empfehlungen entschließen zum Beispiel die Außenwände oder das Dach zu dämmen oder die Anlagentechnik zu erneuern, so stehe ich Ihnen gern als Gebäudeenergieberater bei der Baubegleitung und Energiecontrolling zur Verfügung.

  • Welche staatlichen Förderungen gibt es?

    • Ab 29. Oktober 2014 gilt die neue BAFA-Richtlinie für die „Vor-Ort-Beratung (BAFA)“ über Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort.
    • KfW-Energieeffizient Bauen, Programm 153
    • KfW-Energieeffizient Sanieren als Kredit oder Investitionszuschuss, Programm 151/152/430
    • KfW-Förderung  für Energieberatung und Sanierungsbegleitung
    • Zuschüsse und zinsvergünstigte Darlehen für die Verbesserung des Dämmstandards, den Einbau von Brennwerttechnik, Solaranlagen, Biomasse, Wärmepumpen, BHKW-Anlagen etc.
  • Welche förderfähige Investitionskosten gibt es?

    • Es werden alle Kosten gefördert, die unmittelbar für die Ausführung der förderfähigen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz erforderlich sind.
    • Dies sind die Materialkosten sowie die Kosten für den fachgerechten Einbau/Verarbeitung durch die einzelnen Handwerker/Fachunternehmer (Rechnung eines Fachunternehmens).
    • Bei separatem Kauf des Materials können die Kosten hierfür gefördert werden, wenn die Anbringung bzw. der Einbau durch ein Fachunternehmen erfolgt oder die fachgerechte Durchführung der Maßnahme und die hierfür angefallenen Materialkosten formlos durch einen Sachverständigen bestätigt werden (z.B. im Programm 430 Energieeffizient Sanieren-Beantragung eines Investitionszuschusses-ONLINE, Formular-Nr. 600 000 1782, und nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme Ausstellung des Verwendungsnachweises-Formular-Nr. 600 000 1840 Verwendungsnachweis.


Oftmals scheitert eine – eigentlich gut gemeinte – Instandsetzung an einer mangelhaften Planung oder Koordination der Arbeitsschritte.
Oder der gewünschte Erfolg der Maßnahme tritt nicht ein, da die Folgen der energetischen Verbesserung überbewertet oder fachlich falsch eingeordnet wurden. Auch werden Fördermöglichkeiten übersehen oder nicht in Anspruch genommen.


Lassen Sie sich daher im Vorfeld einer energetischen Maßnahme gründlich und umfassend beraten.


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